Verbandsorgane
Beim Zweckverband Strohgäu-Wasserversorgung sind satzungsgemäß folgende Organe eingerichtet:
a) Verbandsversammlung
b) Verwaltungsrat
c) Verbandsvorsitzender
Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Organe sind in der Verbandssatzung geregelt.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung bzw. des Verwaltungsrats werden aus den Gemeinde- bzw. Stadträten der Verbandsgemeinden entsandt. Die Zusammensetzung der derzeitigen Verbandsversammlung bzw. des derzeitigen Verwaltungsrats ist hier ersichtlich.